Mein Tier muss operiert werden - was ist zu beachten?
Vor der Operation
Um eine optimale Vorbereitung der Narkose zu gewährleisten, beachten sie bitte folgende Punkte:
Bieten Sie ihrem Tier am Tag vor der Operation mehr Flüssigkeit an als gewohnt. Sie können die Flüssigkeitsaufnahme steigern, indem sie ungesalzene Fleischbrühe zum Trinkwasser zu geben.
Am Tag der Operation bitte normale Mengen an Trinkwasser anbieten. Fressen darf das Tier (solange nicht anders verordnet) bis 12 Stunden vor der Operation.
Kleine Heimtiere (Kaninchen, Maus, Meerschweinchen, Hamster u.ä.) müssen nicht nüchtern sein, sondern können bis zur Operation fressen.
Sollte Ihnen am Tag vor der Operation oder an diesem Tag etwas am Allgemeinbefinden Ihres Tieres auffallen, so teilen Sie dies bitte möglichst bald telefonisch oder spätestens bei der Vorstellung mit.
Nach der Operation
Ist Ihr Tier erst heute operiert worden, so darf es drei Stunden nach Ende der Narkose wieder etwas Wasser angeboten bekommen, sowie nach etwa 6 Stunden eine kleine Portion Futter. Am Folgetag kann die Fütterung wie gewohnt fortgesetzt werden. Wann eine Nachkontrolle nötig ist, sprechen wir im Einzelfall mit Ihnen ab. Bitte setzen Sie sich bei Störungen des Allgemeinbefindens (z.B. mehrmaliges Erbrechen, Fieber) unverzüglich mit Ihrem Haustierarzt oder mit uns in Verbindung.
Wie kann ich bezahlen?
Sie haben bei uns die Möglichkeit Ihre Rechnung direkt im Anschluss an Ihren Termin in bar zu begleichen.
Grundlage der Berechnung ist die GOT.
Mein Tier ist versichert - wie geht das mit der Abrechnung?
Auch wenn Sie eine Versicherung für Ihr Tier abgeschlossen haben, müssen Sie die Rechnung nach einer Behandlung zunächst bezahlen. Das Geld wird Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet. Bitte bringen Sie uns den Fragebogen der Versicherung zum Termin mit.
Mit dem Tier verreisen - was sollte ich beachten?
Reisen mit dem Hund
Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie über folgenden Link:
Praxiszeitung "Tier-Punkt"
Auch hier finden Sie weiter Informationen zum Thema Reisen mit Tieren.
Mein Tier ist verstorben - was sollte ich beachten?
Wir möchten Ihnen beim Verlust des geliebten Tieres zur Seite stehen und Ihnen die Möglichkeiten erklären die Ihnen nachdem Ihr Tier verstorben ist zur Verfügung stehen:
Sie dürfen Ihr Tier auf dem eigenen Grundstück vergraben. Das Grab sollte mindestens 80 Zentimeter tief liegen, mit großen Steinen gesichert sein und darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.
(Für den WW-Kreis gibt es eine Ausnahmegenehmigung)
Wir arbeiten mit OSIRIS Tierbestattungen in Neuwied und mit Tierbestattungen im Rosengarten in Bonn zusammen, die Sie einfühlsam durch die schwierige Zeit des Verlustes begleiten. Die Rückführung der Asche in einer Urne ist möglich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auch wenn es nicht leicht fällt, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema später sehr hilfreich.
OSIRIS Tierbestattungen GmbH
Niederlassung Neuwied
Heilsberger Str. 11
56566 Neuwied
Telefon 02631-952292
www.osiris-tierbestattungen.de
TIERBESTATTUNGEN IM ROSENGARTEN
Kessenicher Straße 197
53129 Bonn
Telefon 0228 - 26 199 20
www.bonner-tierbestattungen.de
Wo finde ich weitere Informationen?
Liebe Tierhalter,
gerne möchten wir Sie mit ausgewählten Tier-Informationen auf dem Laufenden halten. Deshalb stellen wir Ihnen als besonderen Service unsere Praxiszeitung "Tier-Punkt" zur Verfügung.
Hier finden Sie alles "rund ums Haustier" und manches zum Schmunzeln. Außerdem stellen wir Ihnen jeden Monat einen Buchtipp vor.
Was mache ich mit Fundtieren?
Leider kommt es immer wieder vor das Tiere verunfallen oder weglaufen und dann von tierlieben Personen aufgefunden werden.
Handelt es sich um Haustiere so wenden Sie sich bitte an folgende Addressen:
Tierschutzverein des Kreises Altenkirchen: 02743/9342101
Tierschutzverein Arche Noah Siebengeb. und WW: 070000/945579
Tierschutzverein Karibu für die VG Ak, Flammersfeld Hamm: 0178/5921256
Bei Wildtieren:
Retscheider Hof: 02224/97690820